Polizei Rangliste: Welche Punktzahl brauche ich für eine Einstellung?
Welche Dienstgrade gibt es bei der Polizei und wie ist die Rangfolge aufgebaut? Erfahre, welche Amtsbezeichnungen dich in den verschiedenen Laufbahnen erwarten.
Du hast den Einstellungstest der Polizei bestanden – aber reicht dein Ergebnis auch wirklich für eine Einstellung? Diese Frage beschäftigt viele Bewerber nach dem Auswahlverfahren. Denn bei zahlreichen Polizeibehörden gilt ein wichtiger Grundsatz: Bestanden bedeutet nicht automatisch eingestellt.
Je nach Bundesland und Polizeibehörde werden die Ergebnisse der Bewerber miteinander verglichen. Häufig entsteht daraus eine Rangfolge oder Rangliste. Wer besonders gut abschneidet, verbessert damit seine Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Eine bundesweit gültige Punktzahl nach dem Motto „Mit 100 Punkten bist du sicher dabei“ gibt es allerdings nicht. Auswahlverfahren, Bewertungssysteme und Einstellungszahlen unterscheiden sich zwischen den Polizeien erheblich.
Inhalte:
- Was bedeutet die Rangliste bei der Polizei?
- Welche Punktzahl brauche ich bei der Polizei?
- Gibt es eine Mindestpunktzahl zum Bestehen?
- Warum reicht bloßes Bestehen manchmal nicht aus?
- Beispiel Bayern: So kann eine Rangliste funktionieren
- Ist der Sporttest Teil der Rangliste?
- Bekomme ich bei einem sehr guten Ergebnis schneller eine Zusage?
- Was ist Bestenauslese bei der Polizei?
- Wie erfahre ich meinen Ranglistenplatz?
- Was passiert, wenn meine Punktzahl zunächst nicht reicht?
- Welche Rolle spielt die polizeiärztliche Untersuchung?
- Kann die notwendige Punktzahl jedes Jahr anders sein?
- Sind die Punktzahlen zwischen Bundesländern vergleichbar?
- Wie kann ich meine Chancen auf einen guten Ranglistenplatz erhöhen?
- Polizei-Rangliste: Bestehen ist nicht immer genug
Was bedeutet die Rangliste bei der Polizei?
Eine Rangliste dient dazu, geeignete Bewerber miteinander zu vergleichen. Dafür werden die Leistungen aus dem jeweiligen Auswahlverfahren bewertet.
Je nach Polizei können beispielsweise Ergebnisse aus folgenden Bereichen berücksichtigt werden:
- Computertest oder schriftlicher Einstellungstest
- Intelligenz- und Leistungstest
- Sprach- oder Deutschtest
- Assessment-Center-Aufgaben
- Gruppenübungen
- strukturiertes Interview
- Vorstellungsgespräch
- teilweise Sporttest
- gegebenenfalls schulische Leistungen oder weitere Kriterien
Aus den relevanten Prüfungsergebnissen entsteht ein Gesamtwert, eine Gesamtnote oder eine vergleichbare Bewertung. Danach können die erfolgreichen Bewerber entsprechend ihrer Ergebnisse eingeordnet werden.
Wie genau das geschieht, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Welche Punktzahl brauche ich bei der Polizei?
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Die Polizei in Deutschland verwendet kein einheitliches Punktesystem für alle Bewerber.
Ein Bundesland kann beispielsweise mit Schulnoten beziehungsweise Prüfungsnoten arbeiten, eine andere Polizei mit Punkten oder Prozentwerten. Bei einer weiteren Behörde können einzelne Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet werden.
Hinzu kommt: Selbst wenn du deinen Punktwert kennst, weißt du damit noch nicht automatisch, ob dieser für eine Einstellung ausreicht.
Entscheidend können unter anderem sein:
- dein Gesamtergebnis,
- die Ergebnisse der anderen Bewerber,
- die Zahl der Ausbildungs- oder Studienplätze,
- die Anzahl geeigneter Bewerber,
- der jeweilige Einstellungstermin,
- die gewählte Laufbahn,
- der aktuelle Personalbedarf.
Deshalb kann dieselbe Leistung in unterschiedlichen Einstellungsjahren zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Gibt es eine Mindestpunktzahl zum Bestehen?
In vielen Auswahlverfahren musst du zunächst bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dabei kann es beispielsweise vorgeschriebene Mindestleistungen für einzelne Testbereiche geben.
Wer eine solche Mindestgrenze nicht erreicht, scheidet möglicherweise direkt aus dem Auswahlverfahren aus.
Das Bestehen dieser Mindestanforderungen bedeutet aber noch nicht zwingend, dass du anschließend auch einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhältst.
Man kann deshalb zwei Grenzen unterscheiden:
Bestehensgrenze: Welche Mindestleistung musst du erreichen, um das Auswahlverfahren erfolgreich abzuschließen?
Einstellungsgrenze: Wie gut musst du im Vergleich zu den anderen erfolgreichen Bewerbern sein, damit du tatsächlich einen freien Platz bekommst?
Gerade die zweite Grenze lässt sich häufig erst beurteilen, wenn ein größerer Teil oder sogar alle Bewerber eines Einstellungsjahrgangs geprüft wurden.
Warum reicht bloßes Bestehen manchmal nicht aus?
Stell dir vor, eine Polizei hat für einen Einstellungstermin 500 Studienplätze zu vergeben. Das Auswahlverfahren bestehen jedoch 700 Bewerber.
Dann können nicht automatisch alle 700 eingestellt werden.
Die Behörde muss auswählen, welche Bewerber die vorhandenen Plätze erhalten. Dabei kann die Leistung im Auswahlverfahren eine entscheidende Rolle spielen.
Vereinfacht könnte es so aussehen:
1.200 Bewerbungen
↓
900 Einladungen zum Auswahlverfahren
↓
700 Bewerber bestehen
↓
500 Plätze stehen zur Verfügung
↓
Einstellung nach Rangfolge
Die letzten 200 erfolgreichen Bewerber hätten den Test zwar bestanden, aber zunächst keinen Platz erhalten.
Dieses Beispiel ist bewusst vereinfacht. Es zeigt aber, warum ein gutes Ergebnis wichtiger sein kann als das bloße Überschreiten der Mindestgrenze.
Beispiel Bayern: So kann eine Rangliste funktionieren
Wie konkret eine solche Rangfolge aussehen kann, zeigt beispielsweise die Bayerische Polizei.
Dort ist die erzielte Gesamtnote der Einstellungsprüfung für den Ranglistenplatz entscheidend. Ob diese Note tatsächlich für eine Einstellung ausreicht, hängt nach Angaben der Bayerischen Polizei zusätzlich von der Zahl der Ausbildungsplätze und den Ergebnissen der übrigen Bewerber ab.
Die Ausbildungsplätze werden dort in der Reihenfolge der Rangliste vergeben. Besonders erfolgreiche Bewerber können bereits früh eine Zusage erhalten. Die endgültige Rangliste steht dagegen erst fest, nachdem der entsprechende Einstellungszyklus weitgehend abgeschlossen ist.
Dieses Verfahren lässt sich aber nicht einfach auf alle Polizeien übertragen. Andere Bundesländer und die Bundespolizei nutzen eigene Auswahl- und Bewertungssysteme.
Ist der Sporttest Teil der Rangliste?
Auch das ist unterschiedlich geregelt. Bei einigen Polizeien musst du den Sporttest lediglich bestehen. Das genaue Ergebnis kann dann für die spätere Rangfolge keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Ein Beispiel ist wiederum Bayern: Dort muss die Sportprüfung bestanden werden, die Sportnote fließt aber grundsätzlich nicht in die Gesamtnote der Einstellungsprüfung ein. Bei gleicher Gesamtnote kann sie jedoch für den Ranglistenplatz relevant werden.
Bei anderen Polizeibehörden kann der Sporttest anders bewertet werden.
Deshalb solltest du dich immer über das konkrete Auswahlverfahren deiner Wunschpolizei informieren und nicht davon ausgehen, dass die Regeln eines Bundeslandes automatisch auch anderswo gelten.
Bekomme ich bei einem sehr guten Ergebnis schneller eine Zusage?
Das kann vorkommen. Wenn eine Polizeibehörde bereits erkennen kann, dass dein Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Einstellungsplatz reicht und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine frühe oder vorläufige Zusage möglich sein.
Die Bayerische Polizei erklärt beispielsweise ausdrücklich, dass Bewerber mit besonders guten Ergebnissen zeitnah eine Zusage bekommen können. Die regulären Zusagen werden dagegen nach der Rangliste vergeben.
Bei anderen Polizeien kann der Ablauf anders sein. Deshalb solltest du dich auch nicht verunsichern lassen, wenn andere Bewerber bereits eine Zusage erhalten haben und du noch wartest. Das muss nicht bedeuten, dass du ausgeschieden bist.
Was ist Bestenauslese bei der Polizei?
Der Begriff Bestenauslese beschreibt vereinfacht das Prinzip, geeignete Bewerber nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszuwählen.
Für dich als Bewerber bedeutet das vor allem: Es kann einen Unterschied machen, ob du einen Einstellungstest gerade so bestehst oder deutlich überdurchschnittlich abschneidest.
Bei einem großen Bewerberfeld sind gute Testergebnisse besonders wertvoll.
Deshalb solltest du bei deiner Vorbereitung nicht nur überlegen:
„Was muss ich können, damit ich bestehe?“
Sinnvoller ist:
„Wie kann ich in möglichst vielen Testbereichen ein gutes Ergebnis erzielen?“
Denn die Mindestleistung bringt dich durch den Test – eine bessere Gesamtleistung kann dir anschließend den besseren Platz im Bewerberfeld verschaffen.
Wie erfahre ich meinen Ranglistenplatz?
Auch hier gibt es keine bundesweit einheitliche Regel.
Manche Polizeibehörden teilen dir deine Ergebnisse beziehungsweise deine erreichte Bewertung unmittelbar nach dem Auswahlverfahren mit. Bei anderen erhältst du zunächst nur die Information, ob du das Verfahren erfolgreich absolviert hast.
Eine Rangliste kann außerdem erst später erstellt werden. Eine Behörde kann die Bewerber erst vollständig miteinander vergleichen, wenn genügend Ergebnisse vorliegen.
Bei der Bayerischen Polizei beispielsweise wird die Rangliste erst nach Abschluss der Prüfungen des jeweiligen Einstellungszyklus erstellt.
Bei deiner Wunschpolizei solltest du deshalb prüfen, ob Ranglistenplätze oder konkrete Punktwerte überhaupt an Bewerber kommuniziert werden.
Was passiert, wenn meine Punktzahl zunächst nicht reicht?
Eine fehlende sofortige Einstellungszusage muss nicht immer das endgültige Aus bedeuten.
Es kann beispielsweise ein Nachrückverfahren geben.
Ein bereits ausgewählter Bewerber kann seinen Platz wieder abgeben, weil er:
- sich für eine andere Polizei entscheidet,
- einen anderen Studienplatz annimmt,
- die Bewerbung zurückzieht,
- eine medizinische Voraussetzung nicht erfüllt,
- notwendige Unterlagen nicht einreicht,
- den Dienst letztlich nicht antritt.
Dadurch kann ein Platz für den nächsten Bewerber auf der Rangliste frei werden.
Die Bayerische Polizei weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass nachrückende Zusagen möglich sind, wenn bereits vergebene Plätze wieder frei werden.
Ob ein Nachrückverfahren existiert und wie es abläuft, hängt jedoch von der jeweiligen Polizei ab.
Welche Rolle spielt die polizeiärztliche Untersuchung?
Ein hervorragendes Testergebnis allein garantiert noch keine Einstellung.
Für den Polizeivollzugsdienst musst du grundsätzlich auch die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Deshalb gehört eine polizeiärztliche Untersuchung zu vielen Auswahlverfahren. Auch die Bundespolizei sieht beispielsweise neben schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie dem Sporttest eine gründliche polizeiärztliche Untersuchung vor.
Wird deine Polizeidiensttauglichkeit nicht festgestellt oder müssen zunächst weitere ärztliche Befunde abgeklärt werden, kann sich eine Einstellungsentscheidung verzögern. Neben dem Testergebnis spielen außerdem weitere Voraussetzungen eine Rolle, etwa persönliche und charakterliche Eignung sowie die jeweils vorgeschriebenen formalen Anforderungen.
Kann die notwendige Punktzahl jedes Jahr anders sein?
Ja. Genau deshalb sind ältere Angaben aus Foren mit Vorsicht zu genießen.
Vielleicht schreibt jemand:
„Ich bin damals mit 82 Punkten eingestellt worden.“
Das bedeutet noch lange nicht, dass 82 Punkte auch beim nächsten Einstellungstermin ausreichen – selbst wenn dieselbe Polizeibehörde weiterhin dasselbe Punktesystem nutzt.
Die Zahl geeigneter Bewerber kann steigen oder sinken. Gleichzeitig können mehr oder weniger Stellen zur Verfügung stehen. Ein älterer Grenzwert kann deshalb höchstens einen historischen Anhaltspunkt liefern, aber keine Einstellungszusage für deinen Jahrgang.
Sind die Punktzahlen zwischen Bundesländern vergleichbar?
Nein.
Ein Ergebnis von beispielsweise 80 Punkten bei Polizei A muss überhaupt nichts mit 80 Punkten bei Polizei B zu tun haben.
Die Auswahlverfahren unterscheiden sich teilweise deutlich:
- andere Testaufgaben,
- andere Punkteskalen,
- andere Gewichtung,
- andere Interviews,
- andere Laufbahnen,
- andere Mindestleistungen.
Selbst die Begriffe unterscheiden sich. Manche Behörden sprechen von Punkten, andere von Noten, Rangwerten, Gesamtwerten oder Ergebnissen.
Deshalb solltest du immer nur Werte vergleichen, die tatsächlich aus demselben Auswahlverfahren stammen.
Wie kann ich meine Chancen auf einen guten Ranglistenplatz erhöhen?
Den Personalbedarf der Polizei und die Ergebnisse deiner Mitbewerber kannst du nicht beeinflussen. Deine eigene Leistung dagegen schon.
Bereite dich deshalb möglichst auf alle Bestandteile des Auswahlverfahrens vor.
Dazu gehören je nach Polizei beispielsweise:
- Deutsch und Sprachverständnis
- Mathematik
- Logik und schlussfolgerndes Denken
- Konzentration und Merkfähigkeit
- Allgemeinwissen
- situative Aufgaben
- Sporttest
- Assessment Center
- Gruppenaufgabe
- Vorstellungsgespräch oder strukturiertes Interview
Auch die Bundespolizei weist bei ihrem Auswahlverfahren darauf hin, dass ein besser vorbereitetes und erfolgreiches Auswahlverfahren die Einstellungschancen erhöht.
Gerade deshalb solltest du nicht nur deine vermeintlichen Schwächen trainieren. Auch in Bereichen, die dir bereits gut liegen, kannst du versuchen, weitere Punkte herauszuholen.
Polizei-Rangliste: Bestehen ist nicht immer genug
Bei vielen Polizeibewerbungen gibt es zwei unterschiedliche Ziele: Zuerst musst du das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen. Danach musst du mit deinem Ergebnis gegebenenfalls noch gut genug im Bewerberfeld liegen, um einen der verfügbaren Ausbildungs- oder Studienplätze zu erhalten.
Eine allgemeingültige Punktzahl gibt es dafür nicht.
Wie hoch dein Ergebnis sein muss, hängt von deiner Wunschpolizei, dem jeweiligen Auswahlverfahren, den verfügbaren Stellen und der Konkurrenz in deinem Einstellungsjahrgang ab.
Deshalb lautet die sinnvollste Strategie: Bereite dich nicht darauf vor, den Einstellungstest gerade so zu bestehen. Versuche, ein möglichst gutes Gesamtergebnis zu erreichen. Damit verbesserst du deine Ausgangsposition unabhängig davon, wie die Rangliste deiner Wunschpolizei konkret aufgebaut ist.
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