Zivilprozessordnung (ZPO)
Polizei-Abkürzungen
Die Abkürzung ZPO steht für Zivilprozessordnung. Sie regelt das gerichtliche Verfahren bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise über unbezahlte Forderungen, Kaufverträge, Schadensersatz oder Mietverhältnisse. Die ZPO bestimmt unter anderem, welches Gericht zuständig ist, wie Klagen erhoben werden und welche Rechte und Pflichten die Prozessparteien haben. Außerdem enthält sie Vorschriften über Beweise, Urteile, Rechtsmittel, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Die zugrunde liegenden Ansprüche ergeben sich dagegen meist aus anderen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für den Polizeidienst ist die ZPO deutlich weniger wichtig als die Strafprozessordnung, die das Verfahren bei Straftaten regelt. Berührungspunkte können jedoch entstehen, wenn ein Gerichtsvollzieher bei einer Vollstreckungshandlung mit Widerstand oder einer Gefahr für Leib und Leben rechnen muss. In solchen Fällen kann er die zuständige Polizeidienststelle um eine Gefahrenauskunft oder Unterstützung durch Polizeivollzugsorgane ersuchen. Die Polizei entscheidet dabei nicht über die zivilrechtliche Forderung, sondern sichert erforderlichenfalls die Vollstreckungsmaßnahme ab. Als Polizeibewerber solltest du ZPO und StPO deshalb klar unterscheiden können, da beide Gesetze völlig verschiedene Verfahrensarten betreffen.
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