mittlerer Dienst (mD)
Polizei-Abkürzungen
Der mittlere Dienst (mD) bezeichnet eine Laufbahnebene im öffentlichen Dienst, die auch bei einigen Polizeibehörden weiterhin verwendet wird. Bei der Bundespolizei kannst du beispielsweise eine zweieinhalbjährige Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst absolvieren. Dabei lernst du unter anderem Polizeirecht, Einsatzlehre und praktische Einsatztechniken und absolvierst mehrere Praktika. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung kannst du beispielsweise bei der Bundesbereitschaftspolizei, an Bahnhöfen, Flughäfen oder im grenzpolizeilichen Bereich eingesetzt werden. Später kannst du dich durch Fortbildungen spezialisieren oder unter bestimmten Voraussetzungen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufsteigen.
Bei den Landespolizeien wird der Begriff mittlerer Dienst heute nicht mehr überall offiziell verwendet. Bayern bezeichnet die entsprechende Laufbahnebene beispielsweise als 2. Qualifikationsebene (2. QE), verwendet „mittlerer Dienst“ aber weiterhin zur verständlichen Einordnung der früheren Bezeichnung. Auch andere Bundesländer haben ihre Laufbahnstrukturen und Bezeichnungen reformiert oder bieten mittlerweile ausschließlich einen Einstieg über ein Studium an. Wenn du dich bei der Polizei bewerben möchtest, solltest du deshalb immer prüfen, welche Laufbahn und welche Zugangsvoraussetzungen bei deiner gewünschten Polizeibehörde aktuell gelten. Für dich steht mD somit für einen klassischen Ausbildungsweg in den Polizeivollzugsdienst, der insbesondere bei der Bundespolizei weiterhin eine wichtige Einstiegsmöglichkeit darstellt.
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