Ärztliche Untersuchung (ÄU)
Polizei-Abkürzungen
Die Ärztliche Untersuchung (ÄU) ist bei vielen Polizeibehörden ein wichtiger Bestandteil des Auswahl- und Einstellungsverfahrens. Dabei wird geprüft, ob du gesundheitlich für die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes geeignet bist. Die Untersuchung wird in der Regel durch den Polizeiärztlichen Dienst durchgeführt. Je nach Polizei können beispielsweise dein allgemeiner körperlicher Gesundheitszustand, Seh- und Hörvermögen sowie das Herz-Kreislauf-System untersucht werden. Auch Angaben zu früheren Erkrankungen, Verletzungen, Operationen oder regelmäßig eingenommenen Medikamenten können für die Beurteilung wichtig sein.
Welche Untersuchungen genau durchgeführt werden und welche gesundheitlichen Anforderungen gelten, kann sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien unterscheiden. Teilweise gehören beispielsweise Seh- und Hörtests, ein EKG, Laboruntersuchungen oder ein Belastungs-EKG zum Verfahren. Vorhandene ärztliche Befunde und geforderte Bescheinigungen solltest du vollständig zum Untersuchungstermin mitbringen. Das Ergebnis der ÄU kann darüber entscheiden, ob deine gesundheitliche Eignung beziehungsweise Polizeidiensttauglichkeit bestätigt wird und du im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden kannst. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung ÄU deshalb kennen und die ärztliche Untersuchung als wichtigen Schritt auf dem Weg in den Polizeivollzugsdienst einordnen können.
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