Militärischer Abschirmdienst (MAD)
Polizei-Abkürzungen
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der abschirmende Nachrichtendienst der Bundeswehr und eine Verfassungsschutzbehörde des Bundes. Organisatorisch wird er als zivile Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geführt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Abwehr von Extremismus, Terrorismus, Spionage und Sabotage, soweit diese einen Bezug zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums haben. Außerdem wirkt der MAD bei Sicherheitsüberprüfungen mit und bewertet sicherheitsgefährdende Einflüsse auf die Bundeswehr im In- und Ausland. Im Unterschied zur Polizei ist der MAD ein Nachrichtendienst und besitzt daher keine allgemeinen polizeilichen Befugnisse.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist diese Abgrenzung besonders wichtig, wenn du dich mit Staatsschutz, Extremismus oder Spionageabwehr beschäftigst. Erkenntnisse des MAD können für andere Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein, wobei der Informationsaustausch nur im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten und Voraussetzungen erfolgt. Der MAD arbeitet insbesondere mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie mit dem Bundesnachrichtendienst zusammen. Eine organisatorische Vermischung mit der Polizei ist ausdrücklich ausgeschlossen, denn der MAD darf keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Für deinen Polizeialltag ist deshalb vor allem wichtig zu wissen, dass MAD, Verfassungsschutz und Polizei unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse besitzen, auch wenn sich ihre Tätigkeitsbereiche bei bestimmten Sicherheitsfragen berühren können.
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