höherer Dienst (hD)
Polizei-Abkürzungen
Der höhere Dienst (hD) bezeichnet die oberste Laufbahnebene des klassischen deutschen Laufbahnsystems und umfasst bei der Polizei vor allem anspruchsvolle Führungs- und Leitungsfunktionen. Bei der Bundespolizei lautet die offizielle Bezeichnung höherer Polizeivollzugsdienst. Dort beginnt die Laufbahn grundsätzlich mit dem Amt Polizeirat beziehungsweise Polizeirätin in der Besoldungsgruppe A 13. Weitere Ämter sind Polizeioberrat in A 14, Polizeidirektor in A 15 und Leitender Polizeidirektor in A 16, daneben gibt es Beförderungsämter der Besoldungsordnung B. Angehörige des höheren Dienstes können beispielsweise größere Dienststellen und Organisationseinheiten leiten oder besondere Führungsverantwortung bei umfangreichen Polizeieinsätzen übernehmen.
Bei der Bundespolizei dauert der reguläre Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Regel zwei Jahre und umfasst eine fachpraktische Ausbildungsphase sowie den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung, Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei. Auch ein Aufstieg aus dem gehobenen Polizeivollzugsdienst ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgreichem Auswahlverfahren möglich. Bei den Landespolizeien können für die entsprechende Laufbahnebene andere Bezeichnungen verwendet werden, etwa Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Deshalb solltest du den Begriff höherer Dienst nicht automatisch auf alle Polizeien mit derselben Laufbahnbezeichnung übertragen. Als Polizeibewerber solltest du hD vor allem als Laufbahnebene für besonders verantwortungsvolle Führungs-, Leitungs- und Managementaufgaben innerhalb der Polizei einordnen können.
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