gehobener Dienst (gD)
Polizei-Abkürzungen
Der gehobene Dienst (gD) bezeichnet eine Laufbahnebene im öffentlichen Dienst, die auch bei verschiedenen Polizeibehörden eine wichtige Rolle spielt. Bei der Bundespolizei heißt sie offiziell gehobener Polizeivollzugsdienst. Der direkte Einstieg erfolgt dort über ein Studium und führt nach erfolgreichem Abschluss grundsätzlich in das Amt Polizeikommissar beziehungsweise Polizeikommissarin. Zum gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei gehören die Ämter von A 9 bis A 13, vom Polizeikommissar bis zum Ersten Polizeihauptkommissar. Im Berufsalltag kannst du in dieser Laufbahn neben klassischen Einsatz- und Ermittlungsaufgaben zunehmend auch verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben übernehmen.
Die Bezeichnung gehobener Dienst wird allerdings nicht bei allen Landespolizeien heute noch offiziell verwendet. In Nordrhein-Westfalen entspricht der frühere gehobene Polizeivollzugsdienst beispielsweise der Laufbahngruppe 2.1, während Bayern von der 3. Qualifikationsebene spricht. Dort dauert der Direkteinstieg über das Polizeistudium ebenfalls drei Jahre und bereitet unter anderem auf Führungsaufgaben im Streifendienst oder Tätigkeiten im Kriminaldienst vor. Welche schulischen Voraussetzungen, Studienabschlüsse und Amtsbezeichnungen gelten, hängt deshalb von der Polizei ab, bei der du dich bewirbst. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung gD kennen und wissen, dass sie eine Laufbahnebene beschreibt, deren heutige offizielle Bezeichnung je nach Bund oder Bundesland unterschiedlich sein kann.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
