Polizeikommissaranwärter / Polizeikommissaranwärterin (PK-Anw.)
Polizei-Abkürzungen
Polizeikommissaranwärter beziehungsweise Polizeikommissaranwärterin (PK-Anw.) bezeichnet angehende Polizeibeamte, die sich im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst befinden. Bei der Bundespolizei werden Bewerber für diese Laufbahn ausdrücklich als Polizeikommissaranwärter eingestellt. Während des dualen Studiums verbindest du theoretische Inhalte mit praktischen Ausbildungsabschnitten und bereitest dich auf die vielfältigen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes vor. Dabei beschäftigst du dich unter anderem mit Polizeirecht, Strafrecht, Einsatzlehre und Kriminalistik und sammelst praktische Erfahrungen in Polizeidienststellen. Während des Vorbereitungsdienstes stehst du grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Ernennung zum Polizeikommissar beziehungsweise zur Polizeikommissarin erfolgen. Anschließend kannst du je nach Polizeibehörde beispielsweise im Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder in spezialisierten Einsatz- und Ermittlungsbereichen tätig werden. Die Bezeichnung Polizeikommissaranwärter wird auch bei verschiedenen Landespolizeien verwendet, ist aber nicht in allen Bundesländern einheitlich, da Laufbahnmodelle und Dienstbezeichnungen voneinander abweichen können. Auch bei der Abkürzung gibt es Unterschiede: Neben PK-Anw. kann dir beispielsweise die Kurzform PKA begegnen. Für dich steht die Bezeichnung daher vor allem für die Ausbildungs- beziehungsweise Studienphase auf dem Weg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
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