Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Polizei-Abkürzungen
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dient dazu, Zweifel an der Eignung einer Person zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen zu klären. Sie kann von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn konkrete Zweifel an der Fahreignung bestehen. Mögliche Anlässe sind beispielsweise erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße, Alkoholprobleme, bestimmte Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cannabis oder anderen Drogen sowie bestimmte Straftaten mit Bezug zur Kraftfahreignung. Die Untersuchung wird von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt und richtet sich nach einer konkreten Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob die betreffende Person künftig voraussichtlich wieder sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist die MPU vor allem im Verkehrsrecht und bei der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte relevant. Wichtig ist, dass nicht die Polizei selbst eine MPU anordnet, sondern die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Im Polizeidienst kannst du beispielsweise mit Fällen zu tun haben, bei denen Verkehrsverstöße oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss später Zweifel an der Fahreignung auslösen. Auch persönlich kann eine eingeschränkte oder entzogene Fahrerlaubnis für Polizeibeschäftigte relevant sein, insbesondere wenn das Führen von Dienstfahrzeugen zur jeweiligen Tätigkeit gehört. Die MPU darf außerdem nicht mit der polizeiärztlichen Untersuchung oder psychologischen Bestandteilen eines polizeilichen Auswahlverfahrens verwechselt werden, denn sie dient ausschließlich der Beurteilung der Kraftfahreignung.
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