Polizeiärztlicher Dienst (PÄD)
Polizei-Abkürzungen
Der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) ist eine medizinische Facheinrichtung innerhalb der Polizei und kümmert sich um die gesundheitliche Betreuung von Polizeibeschäftigten. Zu seinen Aufgaben können Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, medizinische Beratung und die ärztliche Versorgung bei bestimmten Einsätzen oder Übungen gehören. Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst. Dafür führt der PÄD je nach Polizeibehörde körperliche Untersuchungen, Seh- und Hörtests, Laboruntersuchungen sowie weitere medizinische Untersuchungen durch. Auch während deiner späteren Polizeilaufbahn kann der Polizeiärztliche Dienst bei arbeits- und dienstmedizinischen Fragen eine wichtige Anlaufstelle sein.
Wenn du dich bei der Polizei bewirbst, kann dir der PÄD deshalb bereits während des Auswahlverfahrens begegnen. Die Polizeiärzte beurteilen dabei, ob du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes voraussichtlich dauerhaft gewachsen bist. Der PÄD ist aber nicht nur für Bewerber zuständig, sondern kann Polizeikräfte auch bei Großeinsätzen und besonderen Einsatzlagen medizinisch begleiten. Bei der Polizei Hessen gehören beispielsweise Gesundheitsvorsorge, Eignungsuntersuchungen, medizinische Einsatzbetreuung sowie medizinische Aus- und Fortbildungen ausdrücklich zu seinen Aufgaben. Organisation und genaue Zuständigkeiten des Polizeiärztlichen Dienstes können sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien unterscheiden.
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