Zielperson (ZP)
Polizei-Abkürzungen
Die Abkürzung ZP kann im polizeilichen Sprachgebrauch für Zielperson stehen. Damit wird eine bestimmte Person bezeichnet, auf die sich eine polizeiliche Ermittlungs-, Fahndungs- oder Einsatzmaßnahme richtet. Der Begriff wird besonders bei Observationen, verdeckten Ermittlungen, Durchsuchungen und geplanten Festnahmen verwendet. Einsatzkräfte können dabei beispielsweise Aufenthaltsorte, Kontakte oder Bewegungen der Zielperson feststellen und dokumentieren. Für solche Maßnahmen müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Zielperson ist nicht automatisch rechtskräftig verurteilt und muss je nach Maßnahmenart nicht einmal Beschuldigter eines Strafverfahrens sein. Der Begriff beschreibt zunächst nur ihre Bedeutung für die konkrete polizeiliche Maßnahme. Personen, die mit ihr zusammentreffen oder sie begleiten, werden deshalb nicht automatisch selbst zu Zielpersonen. Die ZP ist außerdem vom Zielobjekt zu unterscheiden, denn dieses bezeichnet beispielsweise ein Gebäude, Grundstück oder Fahrzeug im Mittelpunkt einer Maßnahme. Im späteren Polizeidienst kann dir die Abkürzung vor allem in Observationsberichten, Einsatzplanungen, Fahndungsunterlagen und Ermittlungsakten begegnen.
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