Wohnungseinbruchdiebstahl (WED)
Polizei-Abkürzungen
Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) bezeichnet einen Diebstahl, bei dem ein Täter zur Tatausführung in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen oder nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich dort verborgen hält. Strafrechtlich ist der Wohnungseinbruchdiebstahl insbesondere in § 244 StGB geregelt. Betrifft die Tat eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Auch der Versuch eines Wohnungseinbruchdiebstahls ist strafbar. Vom allgemeinen Einbruchdiebstahl ist WED zu unterscheiden, denn ein Einbruch beispielsweise in ein Büro, eine Lagerhalle oder ein Geschäft ist kein Wohnungseinbruchdiebstahl im Sinne des § 244 StGB.
Wenn du im Streifen- oder Kriminaldienst arbeitest, kann dir WED bei Fahndungen, Tatortaufnahmen, Spurensicherungen und späteren Ermittlungen begegnen. Wichtig sind beispielsweise die Sicherung von Fingerabdrücken, DNA- und Werkzeugspuren sowie die schnelle Befragung von Zeugen und Auswertung möglicher Videoaufnahmen. Wohnungseinbruchdiebstahl hat für die Polizei eine hohe Bedeutung, weil neben dem materiellen Schaden auch das Sicherheitsgefühl und die Privatsphäre der Betroffenen erheblich beeinträchtigt werden können. Zur Bekämpfung gehören deshalb neben Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen auch Präventionsangebote zur technischen Sicherung von Wohnungen und Häusern. Für dich ist WED somit ein wichtiges Deliktsfeld, bei dem kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit, Spurensicherung, Fahndung und Prävention eng zusammenwirken.
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