Waffengesetz (WaffG)
Polizei-Abkürzungen
Das Waffengesetz (WaffG) regelt in Deutschland den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Umgang gehören unter anderem Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen, Mitnehmen, Schießen sowie Herstellung und Handel. Das Gesetz unterscheidet zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und verbotenen Waffen und legt fest, welche Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse erfüllt sein müssen. Dazu zählen insbesondere Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und je nach Erlaubnis ein entsprechendes Bedürfnis. Außerdem enthält das WaffG besondere Regelungen zum Führen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in bestimmten Verbotszonen.
Wenn du im Polizeivollzugsdienst arbeitest, begegnet dir das WaffG beispielsweise bei Personen- und Fahrzeugkontrollen, Ermittlungen wegen illegalen Waffenbesitzes oder Einsätzen mit aufgefundenen Waffen. Du musst erkennen können, welche Gegenstände rechtlich als Waffen gelten und ob deren Besitz oder Führen erlaubt, erlaubnispflichtig oder verboten ist. In bestimmten Waffen- und Messerverbotsbereichen ermöglicht das Gesetz außerdem Kontrollen zur Durchsetzung der dort geltenden Verbote. Verstöße gegen das WaffG können je nach Tatbestand als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Für dich gehört das WaffG deshalb zu den wichtigen Rechtsgrundlagen, wenn du im Polizeidienst Waffen feststellst, kontrollierst oder entsprechende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bearbeitest.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
