Waffenbesitzkarte (WBK)
Polizei-Abkürzungen
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bestimmter erlaubnispflichtiger Waffen. Welche Waffen eingetragen werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweils erteilten Erlaubnis ab. Für eine waffenrechtliche Erlaubnis müssen grundsätzlich unter anderem Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt grundsätzlich ein Jahr, während die Erlaubnis zum Besitz in der Regel unbefristet erteilt wird. Wichtig ist die Abgrenzung zum Waffenschein: Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz, der Waffenschein dagegen grundsätzlich zum Führen einer Waffe.
Wenn du im Polizeivollzugsdienst arbeitest, kann dir die WBK beispielsweise bei Personen- und Fahrzeugkontrollen, Ermittlungen wegen illegalen Waffenbesitzes oder der Sicherstellung von Schusswaffen begegnen. Dabei kann geprüft werden, ob eine Person zum Besitz der aufgefundenen Waffe berechtigt ist und ob erforderliche Eintragungen vorliegen. Erwerb, Überlassung und weitere waffenrechtlich relevante Vorgänge unterliegen zudem gesetzlichen Anzeige- und Dokumentationspflichten. Für deine eigene dienstlich ausgegebene Waffe benötigst du als Polizeivollzugsbeamter dagegen nicht einfach eine private WBK, denn für die Polizeien des Bundes und der Länder gelten bei dienstlicher Tätigkeit besondere Ausnahmen vom Waffengesetz. Für dich ist die WBK deshalb vor allem ein wichtiges Dokument, um bei polizeilichen Kontrollen und Ermittlungen die Berechtigung zum privaten Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen richtig einzuordnen.
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