Vertrauensperson (VP)
Polizei-Abkürzungen
Eine Vertrauensperson (VP), auch V-Person genannt, ist eine Privatperson, die mit der Polizei zusammenarbeitet, ohne dass diese Zusammenarbeit Dritten bekannt ist. Sie kann der Polizei Informationen aus einem kriminellen Umfeld oder aus anderen schwer zugänglichen Bereichen liefern und dadurch Ermittlungen unterstützen. Vertrauenspersonen werden insbesondere eingesetzt, wenn Informationen auf offenem Weg nur schwer zu gewinnen sind, beispielsweise im Bereich der Organisierten Kriminalität oder bei anderen Formen schwerer Kriminalität. Anders als ein Verdeckter Ermittler ist eine VP kein Polizeibeamter, sondern eine Person außerhalb der Polizei. Beim Bundeskriminalamt ist der Einsatz von Vertrauenspersonen ausdrücklich als besonderes Mittel der verdeckten Datenerhebung gesetzlich geregelt.
Wenn du später in spezialisierten Ermittlungsbereichen arbeitest, kann dir die Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen bei verdeckten Ermittlungen begegnen. Dabei müssen die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten und die Zuverlässigkeit sowie die gewonnenen Informationen sorgfältig bewertet werden. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum Verdeckten Ermittler: Dieser ist Polizeivollzugsbeamter und ermittelt unter einer auf Dauer angelegten veränderten Identität, während die VP eine Privatperson bleibt. Für den Einsatz von V-Personen im Rahmen der Strafverfolgung bestehen zudem gemeinsame Richtlinien der Justiz- und Innenressorts der Länder. Für dich ist die VP deshalb vor allem als besonderes Instrument verdeckter Ermittlungsarbeit wichtig, das nur unter klaren rechtlichen und organisatorischen Vorgaben eingesetzt werden darf.
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