Versammlungsgesetz (VersG / VersammlG)
Polizei-Abkürzungen
Das Versammlungsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Versammlungen und Aufzüge und steht in engem Zusammenhang mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Es enthält unter anderem Vorschriften zur Durchführung von Versammlungen, zu Aufgaben der Versammlungsleitung sowie zu möglichen Beschränkungen und Verboten. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten besondere Regelungen, beispielsweise zur Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Auch bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Versammlungen sind darin geregelt. Für die Polizei ist das Versammlungsrecht besonders wichtig, weil sie bei Demonstrationen und anderen Versammlungen die Wahrnehmung des Grundrechts schützen und gleichzeitig Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwehren muss.
Wenn du im Polizeivollzugsdienst arbeitest, musst du deshalb die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen bei Versammlungen kennen. Dabei ist wichtig, dass nicht einfach auf allgemeine polizeirechtliche Befugnisse zurückgegriffen werden kann, wenn das Versammlungsrecht für eine Situation besondere Regelungen enthält. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern, weshalb mehrere Bundesländer eigene Versammlungsgesetze erlassen haben. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt dort weiter, wo es nicht durch entsprechendes Landesrecht ersetzt worden ist. Für dich bedeutet das, dass du im Polizeidienst immer das Versammlungsrecht kennen musst, das in deinem jeweiligen Bundesland für den konkreten Einsatz gilt.
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