Verkehrsunfall mit Personenschaden (VUP)
Polizei-Abkürzungen
Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden liegt vor, wenn bei einem Verkehrsunfall mindestens eine Person verletzt oder getötet wird. Polizeilich werden solche Unfälle je nach Schwere der Folgen weiter unterschieden. Zur Kategorie 1 gehören Verkehrsunfälle mit Getöteten, zur Kategorie 2 Unfälle mit Schwerverletzten und zur Kategorie 3 Unfälle mit Leichtverletzten. Als schwer verletzt gilt dabei grundsätzlich eine Person, die länger als 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird. Verkehrsunfälle mit Personenschaden haben für die Polizei eine besondere Bedeutung, weil neben der Unfallaufnahme häufig auch Rettungsmaßnahmen, umfangreiche Spurensicherung und weitere Ermittlungen erforderlich sind.
Wenn du im Streifen- oder Verkehrsdienst zu einem solchen Unfall gerufen wirst, stehen zunächst die Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe und die Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Feuerwehr im Mittelpunkt. Anschließend dokumentierst du den Unfallort, stellst Beteiligte und Zeugen fest und sicherst mögliche Spuren. Je nach Unfallgeschehen prüfst du außerdem, ob Verkehrsverstöße oder Straftaten vorliegen und ob spezialisierte Kräfte zur Unfallaufnahme erforderlich sind. Die erfassten Daten fließen zudem in die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik ein und helfen dabei, Unfallursachen und Unfallschwerpunkte zu erkennen. Für dich gehören Verkehrsunfälle mit Personenschaden deshalb zu den besonders verantwortungsvollen Einsatzlagen im Streifen- und Verkehrsdienst.
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