Unmittelbarer Zwang (UZ)
Polizei-Abkürzungen
Unmittelbarer Zwang (UZ) bezeichnet die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen. Bei der Polizei kann dazu beispielsweise das Festhalten einer Person, das Anlegen von Fesseln oder der Einsatz bestimmter dienstlich zugelassener Einsatzmittel gehören. Unmittelbarer Zwang dient dazu, eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme durchzusetzen, wenn sie nicht freiwillig befolgt wird oder eine Gefahr anders nicht wirksam abgewehrt werden kann. Welche Mittel eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Besonders wichtig ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, denn von mehreren geeigneten Maßnahmen ist grundsätzlich diejenige zu wählen, die Betroffene und Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
Wenn du im Polizeivollzugsdienst arbeitest, gehört der rechtmäßige Umgang mit unmittelbarem Zwang zu den grundlegenden Bestandteilen deiner Ausbildung und deines Einsatztrainings. Du musst beurteilen können, ob eine polizeiliche Maßnahme rechtmäßig ist, ob Zwang überhaupt erforderlich ist und welches Mittel in der konkreten Situation zulässig und angemessen ist. Bei der Bundespolizei gelten dafür insbesondere die Vorschriften des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Für die Landespolizeien bestehen eigene gesetzliche Regelungen, sodass Voraussetzungen und zugelassene Zwangsmittel im Detail voneinander abweichen können. Für dich bedeutet UZ deshalb vor allem, polizeiliche Maßnahmen auch in Widerstands- oder Gefahrenlagen durchsetzen zu können, dabei aber stets innerhalb klarer rechtlicher Grenzen zu handeln.
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