Tatverdächtiger / Tatverdächtige (TV)
Polizei-Abkürzungen
Als Tatverdächtiger beziehungsweise Tatverdächtige (TV) gilt eine Person, bei der aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht besteht, dass sie eine rechtswidrige Straftat begangen hat. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden auch Personen als tatverdächtig erfasst, die als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen in Betracht kommen. Die Bezeichnung bedeutet jedoch nicht, dass die betreffende Person die Tat tatsächlich begangen hat oder bereits schuldig gesprochen wurde. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Tatverdächtiger ist deshalb klar vom Begriff Täter zu unterscheiden, der sprachlich bereits voraussetzt, dass eine Person die Tat begangen hat.
Wenn du im Polizeidienst arbeitest, begegnet dir die Bezeichnung TV regelmäßig bei Anzeigen, Fahndungen, Vernehmungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen. Du musst Verdachtsmomente prüfen und sowohl belastende als auch entlastende Erkenntnisse berücksichtigen. Vom Tatverdächtigen ist außerdem der Beschuldigte zu unterscheiden, denn „Beschuldigter“ bezeichnet eine bestimmte Verfahrensstellung im Strafverfahren. Auch ein Tatverdächtiger kann sich im Laufe eines Ermittlungsverfahrens als unschuldig herausstellen, weshalb eine sachliche und unvoreingenommene Ermittlungsarbeit besonders wichtig ist. Für dich gehört TV deshalb zu den grundlegenden Begriffen der polizeilichen Ermittlungsarbeit und der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
