Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG)
Polizei-Abkürzungen
Das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) bildet die gesetzliche Grundlage für die bundesweite Statistik über Straßenverkehrsunfälle. Erfasst werden Unfälle auf öffentlichen Wegen und Plätzen, bei denen durch den Fahrverkehr Menschen getötet oder verletzt werden oder Sachschäden entstehen. Die Statistik soll eine aktuelle und zuverlässige Datenbasis über Entwicklung, Ursachen und Struktur des Unfallgeschehens liefern. Bei Unfällen mit Personenschäden oder schwerwiegenden Sachschäden werden unter anderem Unfallort, Zeitpunkt, Unfallhergang, Unfallursachen, beteiligte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel erfasst. Das Gesetz legt außerdem fest, wann Personen statistisch als Getötete, Schwerverletzte oder Verletzte gelten.
Wenn du im Streifen- oder Verkehrsdienst einen Verkehrsunfall aufnimmst, haben deine Feststellungen deshalb nicht nur Bedeutung für das einzelne Verfahren, sondern können auch in die amtliche Unfallstatistik einfließen. Auskunftspflichtig sind grundsätzlich die Polizeidienststellen, deren Beamte den jeweiligen Unfall aufgenommen haben. Die erforderlichen Angaben werden aus den Unterlagen der Unfallaufnahme entnommen und an die statistischen Ämter der Länder weitergeleitet. Die daraus gewonnenen Daten helfen unter anderem dabei, Unfallschwerpunkte zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu planen. Für dich zeigt das StVUnfStatG deshalb, warum eine vollständige und sorgfältige Verkehrsunfallaufnahme auch für die langfristige Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei wichtig ist.
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