Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Polizei-Abkürzungen
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Straßenverkehr in Deutschland. Es regelt unter anderem die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Fahrerlaubnisse, das Fahreignungsregister und grundlegende Vorschriften zur Haftung bei Verkehrsunfällen. Außerdem enthält es Regelungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrverboten sowie zu Alkohol und bestimmten berauschenden Mitteln im Straßenverkehr. Für die Ahndung zahlreicher Verkehrsverstöße bildet das StVG zusammen mit weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften die rechtliche Grundlage. Es darf nicht mit der Straßenverkehrs-Ordnung verwechselt werden: Während das StVG den gesetzlichen Rahmen vorgibt, enthält die StVO vor allem konkrete Verhaltensregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Wenn du im Polizeivollzugsdienst arbeitest, begegnet dir das StVG besonders häufig bei Verkehrskontrollen und der Aufnahme von Verkehrsunfällen. Du musst beispielsweise beurteilen können, welche Vorschriften bei Fahrerlaubnisproblemen, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder dem Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss relevant sind. Das Gesetz enthält zudem Regelungen über die Zuständigkeit bei der Verfolgung bestimmter Verkehrsordnungswidrigkeiten und bildet die Grundlage für den Bußgeldkatalog. Kenntnisse des StVG gehören deshalb insbesondere im Streifen- und Verkehrsdienst zum grundlegenden rechtlichen Handwerkszeug. Für dich ist das StVG eine zentrale Grundlage, um Verkehrsverstöße rechtlich richtig einzuordnen und erforderliche polizeiliche Maßnahmen einzuleiten.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
