Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Polizei-Abkürzungen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält die grundlegenden Verhaltensregeln für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Sie regelt beispielsweise Geschwindigkeit, Vorfahrt, Abbiegen, Überholen, Halten und Parken sowie die Bedeutung von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen. Bereits § 1 verlangt von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Für die Polizei ist die StVO besonders wichtig, weil viele Verkehrskontrollen und Maßnahmen im Straßenverkehr auf ihren Vorschriften beruhen. Nach § 36 dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle und zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten, außerdem müssen ihre Zeichen und Weisungen befolgt werden.
Wenn du im Streifen- oder Verkehrsdienst arbeitest, musst du Verkehrsverstöße erkennen, richtig einordnen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten können. Für Einsatzfahrten sind außerdem die Sonderrechte nach § 35 sowie die Vorschriften über blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach § 38 besonders wichtig. Sonderrechte dürfen von der Polizei nur genutzt werden, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, und sie müssen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die StVO ist vom Straßenverkehrsgesetz zu unterscheiden: Das StVG bildet den gesetzlichen Rahmen, während die StVO zahlreiche konkrete Verhaltensregeln für den Straßenverkehr festlegt. Für dich gehört die StVO deshalb zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen, wenn du später Verkehr kontrollierst, Unfälle aufnimmst oder mit einem Polizeifahrzeug im Einsatz unterwegs bist.
Aktueller Stand: Die StVO stammt in ihrer heutigen Neufassung vom 6. März 2013 und wurde zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 geändert.
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