Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG)
Polizei-Abkürzungen
Das Sächsische Polizeibehördengesetz (SächsPBG) regelt die Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Datenverarbeitung der Polizeibehörden im Freistaat Sachsen. Zu den allgemeinen Polizeibehörden zählen unter anderem die zuständigen Staatsministerien, die Landesdirektion Sachsen, die Landratsämter, die Kreisfreien Städte und die Gemeinden. Ihre zentrale Aufgabe ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Vorsorge für künftige Gefahren zu treffen. Das Gesetz enthält dafür eigene Befugnisse und regelt beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden dürfen. Außerdem legt es fest, wie die Polizeibehörden mit dem Polizeivollzugsdienst zusammenarbeiten.
Wenn du bei der Polizei Sachsen studierst, ist besonders die Abgrenzung zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz wichtig. Das SächsPBG betrifft vor allem die sogenannten Polizeibehörden, während das SächsPVDG die Aufgaben und Befugnisse des eigentlichen Polizeivollzugsdienstes regelt. Beide Bereiche arbeiten bei der Gefahrenabwehr zusammen, und der Polizeivollzugsdienst kann den Polizeibehörden unter bestimmten Voraussetzungen Vollzugshilfe leisten. Im Einsatz- und Verwaltungsalltag hilft dir diese Unterscheidung dabei zu verstehen, welche Stelle für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie handelt. Für dich ist das SächsPBG deshalb eine wichtige Ergänzung zum SächsPVDG und ein wesentlicher Bestandteil des sächsischen Polizeirechts.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
