Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Polizei-Abkürzungen
Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) enthalten bundesweit abgestimmte Vorgaben für die praktische Durchführung von Straf- und Bußgeldverfahren. Sie richten sich in erster Linie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften insbesondere der Strafprozessordnung und des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Behandelt werden zahlreiche Themen des Ermittlungsverfahrens, etwa Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Fahndungsmaßnahmen und der Umgang mit Verletzten und Beschuldigten. Besondere Abschnitte betreffen außerdem einzelne Deliktsbereiche sowie die Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Die RiStBV sind dabei keine Gesetze, sondern Verwaltungsvorschriften und Anleitungen für die einheitliche Anwendung des Strafverfahrensrechts.
Wenn du bei der Polizei arbeitest, können dir die RiStBV vor allem bei strafrechtlichen Ermittlungen begegnen. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und kann Polizeibeamte als Ermittlungspersonen oder die Polizei als Strafverfolgungsbehörde mit Ermittlungsmaßnahmen beauftragen. Deshalb sind die in den RiStBV festgelegten Grundsätze auch für viele Abläufe der polizeilichen Ermittlungsarbeit von Bedeutung. Beispiele sind die Öffentlichkeitsfahndung, die internationale Fahndung oder bestimmte Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Für dich sind die RiStBV deshalb eine wichtige Ergänzung zum eigentlichen Strafprozessrecht und helfen dir zu verstehen, wie gesetzliche Vorgaben in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren praktisch umgesetzt werden.
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