Polizeivollzugsdienst (PVD)
Polizei-Abkürzungen
Der Polizeivollzugsdienst (PVD) bezeichnet den Bereich der Polizei, in dem Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte unmittelbar polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören beispielsweise die Gefahrenabwehr, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Verkehrskontrollen, Fahndungen und Einsätze bei besonderen Lagen. Der Begriff PVD bezeichnet dabei weder eine einzelne Dienststelle noch eine bestimmte Amtsbezeichnung. Vielmehr umfasst der Polizeivollzugsdienst verschiedene Laufbahnen, Funktionen und Einsatzbereiche. Bei der Bundespolizei wird beispielsweise zwischen dem mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst unterschieden.
Wenn du dich für eine Ausbildung oder ein duales Studium bei der Polizei bewirbst, strebst du in der Regel eine Laufbahn im Polizeivollzugsdienst an. Je nach Laufbahn erhältst du später eine konkrete Amtsbezeichnung wie Polizeimeister, Polizeikommissar oder Polizeirat. Im Gegensatz dazu arbeiten bei der Polizei auch Beschäftigte in Verwaltung, IT, Technik und anderen Bereichen, die nicht zwingend dem Polizeivollzugsdienst angehören. Welche Laufbahnen angeboten werden und wie sie bezeichnet sind, unterscheidet sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien. Für dich ist PVD deshalb ein wichtiger Oberbegriff für den eigentlichen polizeilichen Vollzugsdienst und die damit verbundenen hoheitlichen Aufgaben.
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