Polizeioberwachtmeister / Polizeioberwachtmeisterin (POW)
Polizei-Abkürzungen
Polizeioberwachtmeister beziehungsweise Polizeioberwachtmeisterin (POW) ist bei der Bayerischen Polizei eine Dienstbezeichnung während der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Ausbildungsjahres werden Anwärter der 2. und 3. Qualifikationsebene zu Polizeioberwachtmeistern ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Hintergrund dieser besonderen Regelung ist unter anderem ein besserer dienstunfallrechtlicher Schutz während praktischer Einsätze und Ausbildungsabschnitte. Der POW ist in Bayern der Besoldungsgruppe A 5 zugeordnet. Wichtig ist die genaue Einordnung: Trotz der Ernennung handelt es sich während der Ausbildung nicht um eine reguläre Amtsbezeichnung innerhalb der späteren Laufbahn, sondern um eine Dienstbezeichnung.
Wenn du die Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene absolvierst, wirst du nach bestandener Qualifikationsprüfung anschließend zum Polizeimeister beziehungsweise zur Polizeimeisterin ernannt. In der 3. Qualifikationsebene folgt nach erfolgreichem Studium die Ernennung zum Polizeikommissar beziehungsweise zur Polizeikommissarin. Als POW sammelst du bereits praktische Erfahrungen und kannst beispielsweise während Berufspraktika gemeinsam mit erfahrenen Streifenpartnern polizeiliche Maßnahmen durchführen. Die Bezeichnung ist eine Besonderheit der Bayerischen Polizei und darf deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Landespolizeien oder die Bundespolizei übertragen werden. Für dich ist POW vor allem als Zwischenstufe während der Ausbildung bei der Bayerischen Polizei wichtig und nicht als reguläre spätere Karrierestufe wie Polizeimeister, Polizeiobermeister oder Polizeihauptmeister.
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