Polizeiobermeister / Polizeiobermeisterin (POM)
Polizei-Abkürzungen
Polizeiobermeister beziehungsweise Polizeiobermeisterin (POM) ist eine Amtsbezeichnung im mittleren Polizeivollzugsdienst. Bei der Bundespolizei ist das Amt der Besoldungsgruppe A 8 zugeordnet. In der Ämterfolge steht es dort nach Polizeimeister beziehungsweise Polizeimeisterin in A 7 und vor Polizeihauptmeister beziehungsweise Polizeihauptmeisterin in A 9. Polizeiobermeister verfügen in der Regel bereits über Berufserfahrung und übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben im täglichen Polizeidienst. Je nach Dienststelle kannst du als POM beispielsweise im Streifen- und Kontrolldienst, bei Fahndungsmaßnahmen oder in anderen Einsatzbereichen tätig sein.
Wenn du nach deiner Ausbildung als Polizeimeister in den mittleren Polizeivollzugsdienst einsteigst, kann die Beförderung zum POM eine der nächsten Stufen deiner Laufbahn sein. Dafür spielen unter anderem deine dienstlichen Leistungen, deine Beurteilungen und die verfügbaren Planstellen eine Rolle. Mit zunehmender Erfahrung kannst du dich außerdem für besondere Aufgaben und spezialisierte Tätigkeitsbereiche qualifizieren. Die Laufbahnstruktur ist zwischen Bundespolizei und Landespolizeien nicht einheitlich, da einige Bundesländer keinen mittleren Polizeivollzugsdienst mehr anbieten oder andere Laufbahnbezeichnungen verwenden. Für dich steht POM deshalb insbesondere bei der Bundespolizei für eine erfahrene Position im mittleren Polizeivollzugsdienst und eine mögliche Karrierestufe auf dem Weg zum Polizeihauptmeister.
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