Polizeimeisteranwärter / Polizeimeisteranwärterin (PM-Anw.)
Polizei-Abkürzungen
Polizeimeisteranwärter beziehungsweise Polizeimeisteranwärterin (PM-Anw.) ist eine Dienstbezeichnung für angehende Polizeibeamte während der Ausbildung für eine entsprechende Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes. Bei der Bundespolizei wirst du für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes als Polizeimeisteranwärter eingestellt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung dauert dort zweieinhalb Jahre und verbindet theoretische Unterrichtsinhalte mit umfangreichen praktischen Ausbildungsabschnitten. Dabei lernst du unter anderem rechtliche Grundlagen, Einsatzlehre und weitere polizeifachliche Inhalte kennen und sammelst praktische Erfahrungen in verschiedenen Einsatzbereichen. Nach bestandener Laufbahnprüfung kannst du bei der Bundespolizei zum Polizeimeister beziehungsweise zur Polizeimeisterin ernannt werden.
Auch bei der Bayerischen Polizei wird die Bezeichnung PM-Anw. für den Einstieg in die 2. Qualifikationsebene verwendet, die Ausbildung dauert ebenfalls zweieinhalb Jahre. Dort gibt es allerdings eine Besonderheit: Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Ausbildungsjahres wirst du bereits zum Polizeioberwachtmeister beziehungsweise zur Polizeioberwachtmeisterin ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung und bestandener Qualifikationsprüfung folgt die Ernennung zum Polizeimeister beziehungsweise zur Polizeimeisterin. Bezeichnungen, Beamtenstatus und Laufbahnmodelle sind bei den Polizeien in Deutschland somit nicht vollständig einheitlich und sollten immer für den jeweiligen Dienstherrn geprüft werden. Für dich steht PM-Anw. vor allem für die erste Ausbildungsphase auf dem Weg in eine praxisorientierte Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes.
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