Polizeimeister / Polizeimeisterin (PM)
Polizei-Abkürzungen
Polizeimeister beziehungsweise Polizeimeisterin (PM) ist eine Amtsbezeichnung im mittleren Polizeivollzugsdienst. Bei der Bundespolizei ist das Amt der Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet und bildet dort das Eingangsamt dieser Laufbahn. Während der Ausbildung führst du zunächst die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter beziehungsweise Polizeimeisteranwärterin. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung und der entsprechenden Ernennung kannst du als Polizeimeister typische Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes übernehmen. Je nach Dienststelle gehören dazu beispielsweise Streifen- und Kontrolldienste, Fahndungsmaßnahmen sowie Einsätze an Bahnhöfen, Flughäfen oder im grenzpolizeilichen Bereich.
Mit zunehmender Berufserfahrung und guten dienstlichen Leistungen kannst du innerhalb der Laufbahn weiter aufsteigen. Bei der Bundespolizei folgen auf den Polizeimeister der Polizeiobermeister beziehungsweise die Polizeiobermeisterin in A 8 und anschließend der Polizeihauptmeister beziehungsweise die Polizeihauptmeisterin in A 9. Auch ein späterer Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei den Landespolizeien unterscheiden sich Laufbahnstrukturen und Amtsbezeichnungen teilweise, da nicht alle Bundesländer noch einen mittleren Polizeivollzugsdienst anbieten. Für dich steht PM deshalb insbesondere bei der Bundespolizei für das erste reguläre Amt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
