Polizeihauptmeister / Polizeihauptmeisterin (PHM)
Polizei-Abkürzungen
Polizeihauptmeister beziehungsweise Polizeihauptmeisterin (PHM) ist eine Amtsbezeichnung im mittleren Polizeivollzugsdienst. Bei der Bundespolizei ist das Amt der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet und bildet dort das höchste reguläre Amt dieser Laufbahn. In der Ämterfolge geht ihm der Polizeiobermeister beziehungsweise die Polizeiobermeisterin in A 8 voraus. Polizeihauptmeister verfügen in der Regel über mehrjährige Berufserfahrung und können anspruchsvolle Aufgaben im Einsatz- und Streifendienst übernehmen. Je nach Dienststelle und Verwendung können sie außerdem zusätzliche fachliche Verantwortung übernehmen oder jüngere Kollegen bei ihrer Arbeit unterstützen.
Wenn du über eine Ausbildung in den mittleren Polizeivollzugsdienst einsteigst, erreichst du das Amt des PHM grundsätzlich erst im weiteren Verlauf deiner beruflichen Entwicklung. Für Beförderungen spielen unter anderem deine dienstlichen Leistungen, Beurteilungen, Berufserfahrung und die verfügbaren Planstellen eine Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen außerdem Möglichkeiten, aus dem mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufzusteigen. Die Amtsbezeichnung und ihre laufbahnrechtliche Einordnung können sich bei den Landespolizeien unterscheiden, da nicht alle Bundesländer noch einen mittleren Polizeivollzugsdienst führen. Für dich steht PHM deshalb vor allem für eine erfahrene und vergleichsweise hohe Position innerhalb des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
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