Polizeidienstunfähigkeit (PDU)
Polizei-Abkürzungen
Polizeidienstunfähigkeit (PDU) liegt vor, wenn ein Polizeivollzugsbeamter die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes dauerhaft nicht mehr erfüllt. Beim Bund gilt dies grundsätzlich dann, wenn nicht zu erwarten ist, dass die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiederhergestellt wird. Ursachen können beispielsweise Erkrankungen, Verletzungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen sein. Ob eine Polizeidienstunfähigkeit vorliegt, wird nicht allein aufgrund einer einzelnen Diagnose entschieden, sondern anhand der konkreten gesundheitlichen Situation und der dienstlichen Anforderungen beurteilt. Bei der Bundespolizei erfolgt die Feststellung durch den Dienstvorgesetzten auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens.
Für dich als Polizeibewerber ist wichtig, PDU von der allgemeinen Dienstunfähigkeit zu unterscheiden. Wer nicht mehr uneingeschränkt polizeidienstfähig ist, muss nicht automatisch für jede Tätigkeit im öffentlichen Dienst ungeeignet sein oder sofort in den Ruhestand versetzt werden. Je nach gesundheitlicher Leistungsfähigkeit und beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann beispielsweise eine andere Verwendung innerhalb oder außerhalb des Polizeivollzugsdienstes geprüft werden. Welche Voraussetzungen und Folgen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn, denn Bund und Länder besitzen eigene beamtenrechtliche Regelungen. Polizeidienstunfähigkeit ist deshalb vor allem ein besonderer beamtenrechtlicher Begriff, der berücksichtigt, dass der Polizeivollzugsdienst höhere gesundheitliche Anforderungen stellt als viele andere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
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