Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
Polizei-Abkürzungen
Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Polizei in Rheinland-Pfalz. Es regelt die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sowie der allgemeinen Ordnungsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr. Zu den darin geregelten polizeilichen Maßnahmen gehören beispielsweise Befragungen, Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen, Gewahrsam, Durchsuchungen und Sicherstellungen. Das Gesetz enthält außerdem umfangreiche Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu besonderen polizeilichen Maßnahmen. Bei jedem Eingriff müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Wenn du bei der Polizei Rheinland-Pfalz ein Studium absolvierst, gehört das POG zu den zentralen Rechtsgebieten deiner Ausbildung. Im späteren Polizeidienst musst du beurteilen können, ob eine Gefahr vorliegt, welche Befugnis für eine bestimmte Maßnahme infrage kommt und gegen wen sie gerichtet werden darf. Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Strafprozessordnung, denn das POG betrifft vor allem die Gefahrenabwehr, während sich Maßnahmen zur Verfolgung bereits begangener Straftaten grundsätzlich nach dem Strafprozessrecht richten. Die Abkürzung POG ist dabei landesspezifisch, da andere Bundesländer ihre Polizeigesetze teilweise anders bezeichnen und strukturieren. Für dich ist das POG deshalb eine wichtige Grundlage, um polizeiliche Maßnahmen in Rheinland-Pfalz rechtssicher auszuwählen, zu begründen und durchzuführen.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
