Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Polizei-Abkürzungen
Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) regelt die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und bestimmte weitere Fahrzeuge. Grundsätzlich muss der Halter eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, die Schäden abdeckt, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen können. Dazu zählen insbesondere Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden. Das Gesetz enthält außerdem Regelungen zum erforderlichen Versicherungsschutz sowie verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist nach dem PflVG verboten.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das PflVG besonders bei Fahrzeug- und Verkehrskontrollen relevant. Dabei kann beispielsweise festgestellt werden, dass für ein Fahrzeug kein vorgeschriebener Versicherungsschutz mehr besteht. Der Gebrauch eines unversicherten Fahrzeugs kann eine Straftat darstellen und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden, wobei auch fahrlässiges Handeln strafbar sein kann. In einem solchen Fall musst du den Sachverhalt feststellen, dokumentieren und die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen einleiten. Kenntnisse des PflVG helfen dir deshalb besonders im Verkehrs- und Streifendienst dabei, fehlenden Versicherungsschutz rechtlich richtig einzuordnen und von anderen Zulassungs- oder Verkehrsverstößen abzugrenzen.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
