Personengebundener Hinweis (PHW)
Polizei-Abkürzungen
Ein Personengebundener Hinweis (PHW) ist eine Zusatzinformation, die in polizeilichen Informationssystemen zu einer bereits gespeicherten Person hinterlegt werden kann. Solche Hinweise sollen vor allem dem Schutz der betroffenen Person und der Eigensicherung von Polizeikräften dienen. Sie können bei einer Personenabfrage angezeigt werden und den eingesetzten Beamten helfen, eine Situation besser einzuschätzen. Beispiele sind Hinweise wie „gewalttätig“, „bewaffnet“, „Betäubungsmittelkonsument“, „Freitodgefahr“ oder „Psychische und Verhaltensstörung“. Ein PHW darf nicht allein aufgrund einer Vermutung vergeben werden, sondern muss auf entsprechenden polizeilichen Erkenntnissen beruhen und für die Aufgabenerfüllung erforderlich sein.
Wenn du später im Polizeidienst eine Person kontrollierst, kann ein PHW deshalb wichtige Informationen für dein taktisches Vorgehen liefern. Ein solcher Hinweis bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die betreffende Person aktuell eine Straftat begeht oder von ihr unmittelbar eine Gefahr ausgeht. Du musst den PHW vielmehr zusammen mit der konkreten Situation bewerten und deine Maßnahmen auf die jeweils geltende Rechtsgrundlage stützen. Besonders sensible Hinweise unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen und dürfen nur unter den vorgesehenen Voraussetzungen gespeichert und genutzt werden. Für dich ist deshalb wichtig, PHW als Instrument zur Eigensicherung und zum Schutz betroffener Personen zu verstehen und nicht als pauschale Bewertung oder Diagnose einer Person.
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