Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Polizei-Abkürzungen
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen und Kraftfahrzeugen. Es betrifft damit unter anderem Linienbusse, Taxen, Mietwagen und verschiedene weitere Formen der gewerblichen Personenbeförderung. Das Gesetz legt fest, für welche Verkehrsangebote eine Genehmigung erforderlich ist und welche Voraussetzungen Verkehrsunternehmen erfüllen müssen. Außerdem enthält es Regelungen zu Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr, Taxen, Mietwagen, Fahrplänen und Beförderungsbedingungen. Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des PBefG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für dich als angehenden Polizeibeamten kann das PBefG insbesondere bei Verkehrsüberwachungen und Kontrollen gewerblicher Personenbeförderung relevant werden. Dabei können beispielsweise Fahrzeuge und erforderliche Dokumente kontrolliert oder mögliche Verstöße festgestellt werden. Die Erteilung und Überwachung personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungen gehört jedoch grundsätzlich zu den Aufgaben der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden. Im Polizeidienst solltest du deshalb erkennen können, wann neben allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auch Regelungen des PBefG eine Rolle spielen. Besonders bei Kontrollen von Taxen, Mietwagen, Bussen und anderen gewerblich eingesetzten Fahrzeugen können entsprechende Grundkenntnisse für dich wichtig sein.
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