Ordnungswidrigkeit (OWi / OWI)
Polizei-Abkürzungen
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die nach einem Gesetz mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Sie unterscheidet sich damit von einer Straftat, bei der als Rechtsfolge beispielsweise auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen sein kann. Typische Ordnungswidrigkeiten im Polizeialltag sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen Park- und Haltevorschriften oder bestimmte Verstöße gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften. Welche Geldbuße droht, richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung und kann deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.
Für dich als angehenden Polizeibeamten gehören Ordnungswidrigkeiten besonders im Verkehrs- und Streifendienst zum Alltag. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz darf die Polizei Ordnungswidrigkeiten erforschen und notwendige Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung treffen. Je nach Fall stellst du beispielsweise Personalien fest, dokumentierst den Verstoß, sicherst Beweise oder hörst Beteiligte an, während das weitere Verfahren häufig von der zuständigen Verwaltungsbehörde geführt wird. Wichtig ist die rechtliche Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, weil davon Zuständigkeiten, Verfahren und mögliche Rechtsfolgen abhängen. Die gebräuchliche juristische Abkürzung lautet OWi, während dir auch die Schreibweise OWI begegnen kann.
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