Ohne festen Wohnsitz (ofW)
Polizei-Abkürzungen
Ohne festen Wohnsitz (ofW) ist eine im polizeilichen und behördlichen Sprachgebrauch verwendete Angabe für Personen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen. Die Formulierung kann dir beispielsweise in polizeilichen Vorgängen, Fahndungsunterlagen oder Mitteilungen begegnen. Dabei bedeutet „ohne festen Wohnsitz“ nicht automatisch, dass eine Person obdachlos ist oder dauerhaft auf der Straße lebt. Entscheidend ist vielmehr, dass keine feste Wohnanschrift besteht, unter der die Person dauerhaft erreichbar ist. Die Angabe ofW beschreibt außerdem keine Straftat und begründet für sich allein keinen Tatverdacht.
Für dich als angehenden Polizeibeamten kann ein fehlender fester Wohnsitz insbesondere bei der Identitätsfeststellung, der Erreichbarkeit einer Person und der Durchführung eines Strafverfahrens relevant sein. Die Strafprozessordnung enthält besondere Regelungen für Beschuldigte, die im Geltungsbereich des Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, beispielsweise zur Sicherheitsleistung und zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Auch bei Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen kann der fehlende feste Wohnsitz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Rolle spielen, führt aber nicht automatisch zu einer Festnahme oder Untersuchungshaft. Im Polizeialltag musst du deshalb immer den konkreten Sachverhalt und die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage berücksichtigen. Für dich ist ofW somit vor allem eine wichtige Zusatzangabe zur Wohn- und Erreichbarkeitssituation einer Person und keine eigenständige polizeiliche Bewertung.
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