Oberverwaltungsgericht (OVG)
Polizei-Abkürzungen
Ein Oberverwaltungsgericht (OVG) ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit und steht im Instanzenzug grundsätzlich über den Verwaltungsgerichten und unter dem Bundesverwaltungsgericht. Es entscheidet insbesondere über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. In bestimmten gesetzlich geregelten Verfahren kann das OVG außerdem bereits in erster Instanz zuständig sein. Seine Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten des öffentlichen Rechts zu entscheiden und damit auch die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns gerichtlich zu kontrollieren. In einigen Bundesländern trägt das Oberverwaltungsgericht traditionell die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das OVG relevant, weil auch polizeiliche Entscheidungen und Maßnahmen Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein können. Dabei kann es beispielsweise um Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht, Waffenrecht oder dienstrechtliche Entscheidungen gegenüber Polizeibeamten gehen. Beginnt ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, kann es unter den gesetzlichen Voraussetzungen später vor dem Oberverwaltungsgericht weitergeführt werden. Das OVG ist keine Strafgerichtsbarkeit und entscheidet daher nicht darüber, ob eine Person wegen einer Straftat verurteilt wird. Kenntnisse über Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht helfen dir deshalb, den gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliches und polizeiliches Handeln richtig einzuordnen.
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