Landgericht (LG)
Polizei-Abkürzungen
Ein Landgericht (LG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau grundsätzlich zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht. Es entscheidet sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen, wobei die konkrete Zuständigkeit gesetzlich geregelt ist. In Strafverfahren sind die Strafkammern des Landgerichts unter anderem für Straftaten zuständig, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder die wegen ihrer Schwere nicht vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Bestimmte besonders schwere Straftaten wie Mord und Totschlag werden vor einer als Schwurgericht zuständigen Strafkammer des Landgerichts verhandelt. Außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen bestimmte Urteile der Amtsgerichte.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das LG vor allem deshalb relevant, weil umfangreiche polizeiliche Ermittlungen später zu einem Strafverfahren vor dem Landgericht führen können. Polizeibeamte können dort beispielsweise als Zeugen auftreten und über ihre Wahrnehmungen, Ermittlungsmaßnahmen oder die Sicherung von Beweismitteln berichten. Eine sorgfältige Dokumentation deiner polizeilichen Arbeit ist deshalb wichtig, weil Ermittlungsergebnisse auch lange nach einem Einsatz vor Gericht nachvollziehbar sein müssen. Das Landgericht gehört zur Justiz und ist keine Polizeibehörde, arbeitet im Strafverfahren aber auf Grundlage der von Polizei und Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse. Kenntnisse über die Aufgaben von Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht helfen dir dabei, den Ablauf eines Strafverfahrens und die jeweiligen Zuständigkeiten richtig einzuordnen.
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