Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Polizei-Abkürzungen
Ein Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist eine Landesbehörde, die sich um finanzielle und versorgungsrechtliche Angelegenheiten von Beschäftigten des jeweiligen Bundeslandes kümmert. Dazu gehören insbesondere die Festsetzung und Auszahlung der Besoldung von Beamten sowie je nach Bundesland weitere Leistungen wie Versorgung, Beihilfe oder Reisekosten. Auch Polizeibeamte gehören zum betreuten Personenkreis, wenn das zuständige Bundesland diese Aufgaben seinem LBV übertragen hat. Für aktive Beamte berechnet die Behörde beispielsweise die monatlichen Bezüge auf Grundlage von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und möglichen Zulagen oder Familienzuschlägen. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst können außerdem Aufgaben rund um die Beamtenversorgung hinzukommen.
Wenn du eine Ausbildung oder ein duales Studium bei der Polizei beginnst, kann dir das LBV deshalb bereits bei deinen ersten Bezügemitteilungen begegnen. Bei Fragen zu deiner Besoldung, bestimmten Zuschlägen oder der Beihilfe kann das zuständige Landesamt ein wichtiger Ansprechpartner sein. Das LBV entscheidet allerdings nicht über deine Einstellung, Beförderung oder dienstliche Verwendung bei der Polizei, denn dafür sind andere Polizeibehörden und Personalstellen zuständig. Welche Aufgaben ein LBV genau übernimmt, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern, und nicht jedes Land verwendet diese Behördenbezeichnung. Du solltest die Abkürzung LBV deshalb als landesspezifische Verwaltungsbehörde für Besoldungs- und Versorgungsangelegenheiten und nicht als Polizeidienststelle einordnen.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
