Kriminalrat / Kriminalrätin (KR)
Polizei-Abkürzungen
Kriminalrat beziehungsweise Kriminalrätin (KR) ist eine Amtsbezeichnung im höheren kriminalpolizeilichen Dienst. Beim Bund ist das Amt der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet und bildet dort das Eingangsamt des höheren Kriminaldienstes. In der Ämterfolge schließt sich der Kriminaloberrat beziehungsweise die Kriminaloberrätin in A 14 an. Kriminalräte übernehmen anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben innerhalb kriminalpolizeilicher Behörden. Je nach Verwendung können sie beispielsweise Organisationseinheiten führen, umfangreiche Ermittlungsbereiche koordinieren oder an strategischen Entscheidungen der Behörde mitwirken.
Wenn du eine Karriere bei der Kriminalpolizei planst, ist Kriminalrat kein typisches Einstiegsamt nach einem Bachelorstudium für den gehobenen Dienst. Für den höheren Kriminaldienst gelten besondere laufbahnrechtliche Voraussetzungen, wobei beim Bund unter anderem ein entsprechender Vorbereitungsdienst vorgesehen ist. Auch Beamte des gehobenen Kriminaldienstes können unter bestimmten Voraussetzungen und nach einem Auswahlverfahren in den höheren Kriminaldienst aufsteigen. Die konkrete Laufbahnstruktur und die Verwendung der Amtsbezeichnung können bei den Landespolizeien von den Regelungen des Bundes abweichen. Für dich steht KR deshalb vor allem für den Einstieg in eine höhere Führungslaufbahn der Kriminalpolizei mit umfangreicher fachlicher und organisatorischer Verantwortung.
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