Kriminaloberkommissar / Kriminaloberkommissarin (KOK / KOKin)
Polizei-Abkürzungen
Kriminaloberkommissar beziehungsweise Kriminaloberkommissarin (KOK / KOKin) ist eine Amtsbezeichnung im gehobenen kriminalpolizeilichen Dienst. Beim Bund ist das Amt der Besoldungsgruppe A 10 zugeordnet. Dort folgt es grundsätzlich auf den Kriminalkommissar beziehungsweise die Kriminalkommissarin in A 9 und liegt vor dem Kriminalhauptkommissar beziehungsweise der Kriminalhauptkommissarin in A 11. Eine Besonderheit besteht beim Bund im Bereich Cyberkriminalität, denn für eine entsprechende Verwendung kann A 10 auch Eingangsamt sein. Kriminaloberkommissare bearbeiten anspruchsvolle Ermittlungsverfahren und können je nach Dienststelle bereits zusätzliche fachliche oder koordinierende Verantwortung übernehmen.
Wenn du eine Laufbahn bei der Kriminalpolizei einschlägst, stellt KOK häufig eine frühe Aufstiegsstufe nach dem Einstieg in den kriminalpolizeilichen Dienst dar. Im Berufsalltag kannst du beispielsweise Vernehmungen durchführen, Ermittlungen planen, Beweismittel auswerten und mit Staatsanwaltschaften sowie anderen Polizeidienststellen zusammenarbeiten. Für eine Beförderung sind unter anderem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, deine dienstlichen Leistungen und verfügbare Planstellen entscheidend. Die genaue Ämterfolge und Besoldung kann zwischen Bund und Ländern unterschiedlich geregelt sein. Für dich zeigt die Amtsbezeichnung KOK deshalb, welche fachlichen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sich nach den ersten Jahren einer Karriere bei der Kriminalpolizei ergeben können.
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