Kriminalkommissar / Kriminalkommissarin (KK / Kkin)
Polizei-Abkürzungen
Kriminalkommissar beziehungsweise Kriminalkommissarin (KK / KKin) ist eine Amtsbezeichnung im gehobenen kriminalpolizeilichen Dienst. Beim Bund ist das Amt der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet und bildet das Eingangsamt des gehobenen Kriminaldienstes. Das nächsthöhere Amt ist dort Kriminaloberkommissar beziehungsweise Kriminaloberkommissarin in der Besoldungsgruppe A 10. Kriminalkommissare bearbeiten Straftaten, führen Ermittlungen durch, vernehmen Beschuldigte und Zeugen und werten Beweismittel sowie weitere Informationen aus. Welche konkreten Aufgaben du übernimmst, hängt von deiner Dienststelle und deinem jeweiligen Ermittlungsbereich ab.
Wenn du ein entsprechendes Studium bei einer Polizeibehörde erfolgreich abschließt, kann Kriminalkommissar je nach Dienstherr das erste Amt deiner kriminalpolizeilichen Laufbahn sein. Im Berufsalltag kannst du beispielsweise in Bereichen wie Eigentums-, Gewalt-, Wirtschafts-, Drogen- oder Cyberkriminalität eingesetzt werden. Mit wachsender Berufserfahrung und guten dienstlichen Leistungen kannst du später in höhere Ämter aufsteigen und zunehmend fachliche oder personelle Verantwortung übernehmen. Die Laufbahnbezeichnungen, Einstiegsmöglichkeiten und Besoldungsregelungen sind zwischen Bund und Ländern nicht vollständig einheitlich. Für dich steht die Amtsbezeichnung KK daher vor allem für den Einstieg beziehungsweise eine frühe Karrierestufe im gehobenen kriminalpolizeilichen Dienst.
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