Kriminaldirektor / Kriminaldirektorin (KD)
Polizei-Abkürzungen
Kriminaldirektor beziehungsweise Kriminaldirektorin (KD) ist eine Amtsbezeichnung für Polizeivollzugsbeamte in einer höheren Führungsebene der Kriminalpolizei. Im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes gehört das Amt zum höheren Kriminaldienst und ist der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. In der Laufbahn folgt es dort auf Kriminaloberrat beziehungsweise Kriminaloberrätin und liegt unter dem Amt Leitender Kriminaldirektor beziehungsweise Leitende Kriminaldirektorin. Kriminaldirektoren können verantwortungsvolle Führungsaufgaben übernehmen und beispielsweise größere Organisationseinheiten, Stäbe oder andere Bereiche innerhalb einer Polizeibehörde leiten. Welche konkrete Funktion mit dem Amt verbunden ist, hängt von der jeweiligen Behörde und Dienststelle ab.
Wenn du deine Karriere bei der Kriminalpolizei beginnst, ist Kriminaldirektor kein Einstiegsamt, sondern ein Amt, das erst im weiteren beruflichen Aufstieg erreicht werden kann. Dafür benötigst du die Befähigung für die entsprechende höhere Laufbahn beziehungsweise Qualifikationsebene und musst weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen. Neben kriminalistischer Erfahrung spielen bei solchen Führungspositionen insbesondere Personalführung, Organisation, Einsatz- und Ermittlungssteuerung sowie strategische Entscheidungen eine wichtige Rolle. Die Amtsbezeichnung KD wird sowohl im Bund als auch bei verschiedenen Landespolizeien verwendet, wobei Laufbahnrecht und konkrete Verwendung je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt sein können. Für dich zeigt die Bezeichnung vor allem, welche langfristigen Führungs- und Aufstiegsmöglichkeiten eine Karriere bei der Kriminalpolizei bieten kann.
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