Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Polizei-Abkürzungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr mit Sitz in Flensburg. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Führung zentraler Register sowie Aufgaben rund um Fahrzeuge, Fahrerlaubnisse und Verkehrssicherheit. Das KBA führt unter anderem das Fahreignungsregister (FAER), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER). In diesen Registern werden je nach Zweck beispielsweise Angaben zu Fahrzeugen und Haltern, Fahrerlaubnissen sowie bestimmte verkehrsrechtliche Entscheidungen gespeichert. Daneben übernimmt das KBA unter anderem Aufgaben bei der Typgenehmigung und Überwachung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das KBA vor allem im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen, Unfallaufnahmen und verkehrsrechtlichen Ermittlungen relevant. Daten aus den beim KBA geführten Registern können den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen wichtige Informationen zu Fahrzeugen oder Fahrerlaubnissen liefern. So kann beispielsweise geklärt werden, wem ein Fahrzeug zugeordnet ist oder welche Fahrerlaubnis für eine Person registriert wurde. Das KBA selbst ist keine Polizeibehörde und führt daher keine Verkehrskontrollen oder strafrechtlichen Ermittlungen durch. Trotzdem gehört die Abkürzung KBA zu den Begriffen, die dir im Verkehrsrecht und im späteren Polizeidienst regelmäßig begegnen können.
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