Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Polizei-Abkürzungen
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren in der Öffentlichkeit und durch bestimmte Medien schützen sollen. Als Kinder gelten nach dem Gesetz Personen unter 14 Jahren, als Jugendliche Personen ab 14 und unter 18 Jahren. Das JuSchG regelt unter anderem den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen sowie den Zugang zu Spielhallen und anderen jugendgefährdenden Orten. Außerdem enthält es Vorschriften zur Abgabe und zum Konsum von Alkohol und Tabakwaren sowie zu Alterskennzeichnungen bei Filmen und Spielen. Welche Regel gilt, hängt häufig vom Alter und teilweise davon ab, ob eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das Jugendschutzgesetz besonders bei Kontrollen, Veranstaltungen und Einsätzen mit Kindern oder Jugendlichen relevant. Dabei kann es beispielsweise darum gehen, Verstöße gegen Altersgrenzen beim Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren festzustellen oder Jugendliche an Orten anzutreffen, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr droht. Je nach Bundesland und Sachverhalt arbeitet die Polizei hierbei mit Ordnungsbehörden, Jugendämtern und anderen zuständigen Stellen zusammen. Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des JuSchG können als Ordnungswidrigkeit und in einzelnen Fällen auch als Straftat geahndet werden. Kenntnisse des Jugendschutzrechts helfen dir deshalb, Situationen mit Minderjährigen rechtlich richtig einzuschätzen und angemessene polizeiliche Maßnahmen zu treffen.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
