Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)
Polizei-Abkürzungen
Die Jugendgerichtshilfe (JGH), heute häufig auch als Jugendhilfe im Strafverfahren bezeichnet, wirkt bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit. Sie wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen. Ihre Aufgabe besteht darin, erzieherische, soziale und persönliche Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren einzubringen. Dazu verschafft sie sich unter anderem ein Bild von der Entwicklung sowie vom familiären, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld des jungen Menschen. Auf dieser Grundlage informiert sie Staatsanwaltschaft und Gericht und kann sich dazu äußern, welche Maßnahmen aus Sicht der Jugendhilfe sinnvoll erscheinen.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist die JGH vor allem bei Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche wichtig. Die Polizei führt ihre strafprozessualen Ermittlungen durch, während die Jugendgerichtshilfe die persönliche und soziale Situation des Beschuldigten in das Verfahren einbringt. Im Verfahren gegen Jugendliche soll sie möglichst frühzeitig beteiligt werden, sodass es bereits während des Ermittlungsverfahrens Berührungspunkte geben kann. Die JGH gehört dabei nicht zur Polizei und entscheidet auch nicht über Schuld oder Strafe, sondern übernimmt eine eigenständige Aufgabe innerhalb der Jugendhilfe. Wenn du später mit Jugendkriminalität zu tun hast, solltest du deshalb die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendhilfe im Strafverfahren kennen.
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