Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Polizei-Abkürzungen
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das Jugendstrafrecht und besondere Vorschriften für Strafverfahren gegen junge Menschen. Als Jugendliche gelten nach dem JGG Personen, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Personen zwischen 18 und unter 21 Jahren gelten als Heranwachsende, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden kann. Ein wesentliches Ziel des Jugendstrafrechts besteht darin, erneuten Straftaten entgegenzuwirken, wobei der Erziehungsgedanke eine besondere Bedeutung hat. Als mögliche Rechtsfolgen sieht das JGG unter anderem Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest sowie die Jugendstrafe vor.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das JGG besonders wichtig, wenn du mit jugendlichen oder heranwachsenden Tatverdächtigen zu tun hast. Die Polizei muss bei Ermittlungen das Alter der Beteiligten berücksichtigen und die besonderen Vorschriften des Jugendstrafverfahrens beachten. Deine Aufgabe besteht dabei vor allem darin, Straftaten aufzuklären, Beweise zu sichern und die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen, während Staatsanwaltschaft und Gericht über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden. Im Polizeidienst solltest du außerdem wissen, dass das Jugendstrafrecht nicht einfach eine abgeschwächte Form des Erwachsenenstrafrechts ist, sondern eigene Ziele und Rechtsfolgen besitzt. Kenntnisse des JGG gehören deshalb zu den wichtigen rechtlichen Grundlagen für Einsätze und Ermittlungen im Zusammenhang mit Jugendkriminalität.
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