Jugendarrestanstalt (JAA)
Polizei-Abkürzungen
Eine Jugendarrestanstalt (JAA) ist eine Einrichtung der Landesjustizverwaltung, in der gerichtlich angeordneter Jugendarrest vollzogen wird. Jugendarrest kann gegen Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Heranwachsende verhängt werden. Nach dem Jugendgerichtsgesetz zählt er zu den sogenannten Zuchtmitteln und ist von einer Jugendstrafe zu unterscheiden. Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest angeordnet werden. Ein Dauerarrest dauert mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Der Vollzug soll erzieherisch gestaltet sein und den jungen Menschen dabei unterstützen, sich mit seinem Fehlverhalten und dessen Folgen auseinanderzusetzen.
Für dich als angehenden Polizeibeamten kann die Abkürzung JAA vor allem im Zusammenhang mit Jugendkriminalität und Jugendstrafverfahren relevant werden. Die Polizei ermittelt Straftaten und übermittelt ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, während über die Verhängung eines Jugendarrests das Gericht entscheidet. Für den Vollzug sind die Justizbehörden zuständig, nicht die Polizei. Eine Jugendarrestanstalt ist deshalb keine Polizeidienststelle, kann dir aber bei der Zusammenarbeit mit Justizbehörden und im Umgang mit jugendlichen oder heranwachsenden Tatverdächtigen begegnen.
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