Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Polizei-Abkürzungen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen junger Beschäftigter und von Personen in beruflicher Ausbildung innerhalb einer Dienststelle. Auch bei Polizeibehörden kann eine JAV bestehen, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie setzt sich beispielsweise für die Belange von Auszubildenden ein und kann Anregungen oder Beschwerden gegenüber dem Personalrat einbringen. Themen können die Qualität der Ausbildung, Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Vorschriften oder Probleme im Ausbildungsalltag sein. Dabei arbeitet die JAV eng mit dem zuständigen Personalrat zusammen und ist keine eigenständige Interessenvertretung neben diesem.
Wenn du bei der Polizei eine Ausbildung oder einen Vorbereitungsdienst beginnst, kann die JAV deshalb eine wichtige Anlaufstelle für dich sein. Ihre Mitglieder kennen viele typische Fragen und Schwierigkeiten, die während Ausbildung oder Studium auftreten können, und vertreten die Interessen der jungen Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Wer die JAV wählen darf oder selbst für sie kandidieren kann, richtet sich nach dem jeweils geltenden Personalvertretungsrecht. Bei Bundesbehörden gelten dafür die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, bei den Landespolizeien die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Die konkrete Organisation und Zuständigkeit einer JAV kann sich deshalb zwischen Bundespolizei und Landespolizeien unterscheiden.
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